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   OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89   

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https://dejure.org/1989,3905
OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89 (https://dejure.org/1989,3905)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.02.1989 - 2 UF 9/89 (https://dejure.org/1989,3905)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 2 UF 9/89 (https://dejure.org/1989,3905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte; Verbindlichkeit einer ausländischen Entscheidung bei erneuter Klage über denselben Streitgegenstand im Inland; Einordnung von Unterhaltsansprüchen als nicht abgeschlossene bzw. abgeschlossene Verträge ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte; Verbindlichkeit einer ausländischen Entscheidung bei erneuter Klage über denselben Streitgegenstand im Inland; Einordnung von Unterhaltsansprüchen als nicht abgeschlossene bzw. abgeschlossene Verträge ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 6, Art. 18 Abs. 4, Art. 220 Abs. 2
    Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs und ordre public

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1097
  • NJW-RR 1989, 1097 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81

    Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89
    Soweit nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, ist - vorbehaltlich anderer Regelungen, insbesondere in zwischenstaatlichen Abkommen - auch seine internationale Zuständigkeit begründet (vgl. z.B. BGH FamRZ 1983, 806).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89
    Da Unterhaltsansprüche für die Zeiträume, in denen ihre Voraussetzungen vorliegen, jeweils neu entstehen, liegt insoweit kein abgeschlossener Vorgang i.S. des Abs. 1 der Vorschrift vor, auch wenn der Scheidungsanspruch vor dem 1.9.1986 rechtskräftig geworden ist ( BGB FamRZ 1987, 682).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89
    Es ist lediglich, soweit das ausländische Urteil anzuerkennen ist, eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu treffen (vgl. z.B. BGH FamRZ 1986, 665, 667).
  • LG Düsseldorf, 29.04.1999 - 4 O 320/97

    Hepatitis-C-Virus II

    Hiernach schließt ein im Ausland ergangenes Urteil grundsätzlich eine Klage im Inland nicht aus (vgl. BGH, NJW 1986, 2193; NJW 1987, 1146; vgl. ferner OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 97, 98; KG, IPRax 1994, 455, 456; OLG Braunschweig, NJW-RR 1989, 1097; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 328 ZPO Rdnr. 13 m.w.N.) Es ist lediglich, soweit das ausländische Urteil - wie hier - anzuerkennen ist, eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu treffen.
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