Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte; Verbindlichkeit einer ausländischen Entscheidung bei erneuter Klage über denselben Streitgegenstand im Inland; Einordnung von Unterhaltsansprüchen als nicht abgeschlossene bzw. abgeschlossene Verträge ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte; Verbindlichkeit einer ausländischen Entscheidung bei erneuter Klage über denselben Streitgegenstand im Inland; Einordnung von Unterhaltsansprüchen als nicht abgeschlossene bzw. abgeschlossene Verträge ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 6, Art. 18 Abs. 4, Art. 220 Abs. 2
Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs und ordre public - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1097
- NJW-RR 1989, 1097 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81
Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89
Soweit nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, ist - vorbehaltlich anderer Regelungen, insbesondere in zwischenstaatlichen Abkommen - auch seine internationale Zuständigkeit begründet (vgl. z.B. BGH FamRZ 1983, 806). - BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86
Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89
Da Unterhaltsansprüche für die Zeiträume, in denen ihre Voraussetzungen vorliegen, jeweils neu entstehen, liegt insoweit kein abgeschlossener Vorgang i.S. des Abs. 1 der Vorschrift vor, auch wenn der Scheidungsanspruch vor dem 1.9.1986 rechtskräftig geworden ist ( BGB FamRZ 1987, 682). - BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85
Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.02.1989 - 2 UF 9/89
Es ist lediglich, soweit das ausländische Urteil anzuerkennen ist, eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu treffen (vgl. z.B. BGH FamRZ 1986, 665, 667).
- LG Düsseldorf, 29.04.1999 - 4 O 320/97
Hepatitis-C-Virus II
Hiernach schließt ein im Ausland ergangenes Urteil grundsätzlich eine Klage im Inland nicht aus (vgl. BGH, NJW 1986, 2193; NJW 1987, 1146; vgl. ferner OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 97, 98; KG, IPRax 1994, 455, 456; OLG Braunschweig, NJW-RR 1989, 1097;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 328 ZPO Rdnr. 13 m.w.N.) Es ist lediglich, soweit das ausländische Urteil - wie hier - anzuerkennen ist, eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu treffen.